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iKfz Bayern bietet Ihnen ein unabhängiges Online-Portal für die digitale Fahrzeugzulassung (i-Kfz) in Bayern.

FAQ · Internetbasierte Kfz-Zulassung

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Online-Kfz-Zulassung in Wertingen.

Allgemeine Fragen

Was ist die Online-Kfz-Zulassung und wie funktioniert sie?

Die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz) ermöglicht es, Zulassungsvorgänge vollständig digital zu erledigen – ohne Besuch der Zulassungsstelle. Sie weisen sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus, übermitteln die Angaben aus den Fahrzeugpapieren und erhalten Papiere sowie Plaketten anschließend per Post. Über iKfz Bayern starten Sie den Vorgang und werden zur sicheren Online-Bearbeitung über unseren Service-Partner geführt.

Welche Vorteile bietet die Online-Zulassung?

Sie sparen sich Termin, Anfahrt und Wartezeit: Der Vorgang ist rund um die Uhr von zu Hause möglich und wird in der Regel deutlich schneller bearbeitet als der klassische Behördengang. Kennzeichen und Papiere kommen bequem per Post zu Ihnen.

Ist die Online-Zulassung sicher?

Ja. Die Identifizierung erfolgt über Ihren Personalausweis oder Reisepass, und die Datenübertragung ist durchgängig SSL-verschlüsselt. So können nur berechtigte Personen einen Vorgang auslösen.

Welche Unterlagen benötige ich grundsätzlich?

In der Regel benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung.

Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig?

Zuständig ist die Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort bzw. am Sitz des Halters. Eine Übersicht der Zulassungsstellen in Wertingen mit Adresse und Kontaktdaten finden Sie auf unserer Seite „Zulassungsstellen“. Bei der Online-Bearbeitung wird die zuständige Stelle automatisch anhand Ihrer Daten ermittelt.

Kann ich den Status meines Antrags verfolgen?

Ja. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung und können den Bearbeitungsstand Ihres Vorgangs bei unserem Service-Partner nachverfolgen. Über wesentliche Schritte werden Sie zusätzlich per E-Mail informiert.

Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?

Die amtlichen Gebühren sowie die Kosten für Kennzeichen und Versand begleichen Sie je nach Vorgang bequem über die bei unserem Service-Partner angebotenen Zahlungsarten. Den Gesamtbetrag sehen Sie transparent vor dem Abschluss.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Wird ein Vorgang nicht bewilligt – etwa wegen unvollständiger Angaben oder fehlender Voraussetzungen – werden Sie informiert und erhalten Hinweise zur Korrektur. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. In Einzelfällen kann der Gang zur Zulassungsstelle erforderlich sein.

Neuzulassung & Wiederzulassung

Wie läuft eine Neuzulassung online ab?

Sie wählen den Vorgang „Neuzulassung“, weisen sich mit Personalausweis oder Reisepass aus und übermitteln die Fahrzeug- und Halterdaten samt eVB-Nummer und den Angaben aus der Zulassungsbescheinigung. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung und die Plaketten für Ihre Kennzeichen per Post.

Brauche ich einen Termin für die Online-Zulassung?

Nein. Online-Vorgänge erledigen Sie ohne Termin und ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsstelle.

Kann ich ein gebrauchtes Fahrzeug online wiederzulassen?

Ja. Ein bereits zugelassenes und später außer Betrieb gesetztes Fahrzeug können Sie online wiederzulassen, sofern Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorliegen und keine technischen Änderungen einzutragen sind.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Online-Bearbeitung erfolgt in der Regel sehr zügig; das Fahrzeug darf nach erfolgreicher Zulassung sofort gefahren werden. Der Versand der Papiere und Plaketten per Post dauert anschließend üblicherweise wenige Werktage.

Was kostet eine Neuzulassung?

Die amtliche Gebühr richtet sich nach dem Vorgang. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichen-Schilder und den Versand. Den konkreten Gesamtpreis sehen Sie transparent vor dem Abschluss bei unserem Service-Partner.

Abmeldung

Welche Fahrzeuge kann ich online abmelden?

Pkw, Krafträder, Anhänger und viele weitere Fahrzeuge mit Kennzeichen, deren Stempelplaketten ab 2015 ausgegeben wurden, lassen sich online außer Betrieb setzen.

Wie melde ich mein Fahrzeug online ab?

Sie wählen den Vorgang „Abmeldung“, weisen sich mit Personalausweis oder Reisepass aus und geben die Daten der Kennzeichen sowie der Zulassungsbescheinigung Teil I ein. Nach der Prüfung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt.

Welche Unterlagen brauche ich für die Abmeldung?

Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie die Kennzeichen des Fahrzeugs.

Kann ich meine Kennzeichen nach der Abmeldung weiterverwenden?

Ja, eine Kennzeichenmitnahme ist möglich. Nach einer Außerbetriebsetzung können Sie ein Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung reservieren bzw. mitnehmen, sofern die jeweiligen Fristen eingehalten werden.

Wie erhalte ich die Abmeldebestätigung?

Nach erfolgreicher Außerbetriebsetzung erhalten Sie eine Bestätigung digital bzw. per Post. Diese dient als Nachweis gegenüber der Versicherung und dem Finanzamt (Kfz-Steuer).

Lässt sich eine Abmeldung rückgängig machen?

Eine Außerbetriebsetzung selbst wird nicht „zurückgenommen“. Möchten Sie das Fahrzeug wieder nutzen, führen Sie eine Wiederzulassung durch – diese ist in vielen Fällen ebenfalls online möglich.

Was kostet die Abmeldung?

Die Außerbetriebsetzung ist gegenüber anderen Vorgängen besonders günstig. Den konkreten Preis sehen Sie vor dem Abschluss bei unserem Service-Partner.

Halterwechsel

Welche Dokumente werden für einen Halterwechsel benötigt?

Erforderlich sind in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), die eVB-Nummer des neuen Halters sowie dessen Personalausweis oder Reisepass.

Ist ein Halterwechsel möglich, wenn eine Partei im Ausland lebt?

Die Online-Umschreibung setzt voraus, dass sich der neue Halter mit einem deutschen Personalausweis oder Reisepass identifizieren kann und eine inländische Meldeadresse besteht. Lebt eine Partei im Ausland, ist im Einzelfall der Weg über die zuständige Zulassungsstelle erforderlich.

Wie lange dauert ein Halterwechsel?

Die Online-Umschreibung wird in der Regel zügig bearbeitet. Neue Papiere und – bei Kennzeichenwechsel – die Plaketten erhalten Sie anschließend per Post innerhalb weniger Werktage.

Was kostet ein Halterwechsel?

Die Gebühr hängt davon ab, ob das bisherige Kennzeichen beibehalten oder ein neues zugeteilt wird. Den konkreten Gesamtpreis inklusive etwaiger Kennzeichen- und Versandkosten sehen Sie vor dem Abschluss bei unserem Service-Partner.

Adressänderung

Welche Unterlagen brauche ich für eine Adressänderung?

Für die Eintragung einer neuen Anschrift benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit der aktualisierten Adresse sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Wie lange dauert eine Adressänderung?

Die reine Adressänderung ist einer der schnellsten Online-Vorgänge und meist innerhalb kurzer Zeit abgeschlossen. Sofern ein neuer Aufkleber bzw. neue Papiere nötig sind, erfolgt der Versand per Post.

Was kostet eine Adressänderung?

Die amtliche Gebühr für eine Adressänderung ist gering. Den konkreten Preis sehen Sie vor dem Abschluss bei unserem Service-Partner.

Wunschkennzeichen

Welche Regeln gelten bei der Auswahl eines Wunschkennzeichens?

Ein Wunschkennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks sowie ein bis zwei Buchstaben und ein bis vier Ziffern. Es muss noch frei sein und darf keine unzulässigen Buchstabenkombinationen enthalten. Die Verfügbarkeit können Sie vor der Zulassung prüfen und das Kennzeichen reservieren.

Muss ich mein Wunschkennzeichen persönlich abholen?

Nein. Bei der Online-Zulassung wird das reservierte Wunschkennzeichen dem Vorgang zugeordnet; die fertigen Schilder bzw. Plaketten erhalten Sie per Post. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Ihre Frage ist nicht dabei? Eine Übersicht aller Vorgänge und der zuständigen Zulassungsstellen finden Sie auf iKfz Bayern. Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner; wir sind keine Behörde.

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Als offizielles Mitglied stehen wir in engem Austausch mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und dem fachaufsichtsführenden Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Wir unterstützen die Behörden aktiv dabei, die digitalen Zulassungsprozesse in Deutschland sicher und effizient voranzubringen.

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